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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rund um Israel

§1 Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von Rund um Israel erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Bestellung der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Die Angebote von Rund um Israel in Preislisten und Inseraten sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen sind für Rund um Israel erst nach schriftlicher Bestätigung verbindlich. Auftragsbestätigungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch erstellt. Die Angaben in unseren Verkaufsunterlagen (Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte und sonstige Leistungen) sind nur als Richtwerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Überschreitet ein Käufer durch eine Bestellung sein Kreditlimit, so sind wir von unserer Lieferverpflichtung entbunden.

§ 3 Preise
Massgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Diese werden für Lagerware zum Zeitpunkt der Bestellung fixiert. Bei Lieferengpässen sowie Besorgungen gilt der Tagespreis am Bestelltag. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Transportkosten, inkl. CH 7.6 % MwSt. Bei Versand ins Ausland werden automatisch die länderspezifischen Steuersätze, Administrationszuschläge und Transportversicherungen in die Lieferkosten eingerechnet. In Spezialfällen können unvorhergesehene, anfallende Kosten hinzukommen, die der Kunde zu tragen hat.

§ 4 Liefer- und Leistungszeit
Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch Rund um Israel steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von Rund um Israel durch Zulieferanten und Hersteller.

§ 5 Annahmeverzug
Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann Rund um Israel die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Rund um Israel ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25 % des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.

§ 6 Lieferung
Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt der Rund um Israel und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung, Verlust oder schlechter Verpackung sind sofort nach Eingang der Warensendung anzumelden. Die Angabe und zur Auswahl gestellten Transportfirmen wie z.B. Swiss Post und weitere hier nicht genannte sind unverbindlich und nicht zwingend. Rund um Israel behält sich vor, auch nach Bestellung des Kunden, zu entscheiden, welcher Transportfirma die Auslieferung übertragen werden soll. Die Angaben der Lieferpreise sind unverbindlich und können je nach Zieldestination oder Transportart und Firma etwas varieren.

§ 7 Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Falls der Versand sich ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch Rund um Israel hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.

§ 9 Retouren
Für Retouren verlangen wir, dass das Produkt an Rund um Israel zur Reparatur, oder zum Austausch eingeschickt oder angeliefert wird. Die Versandkosten sind vom Käufer zu tragen. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschliesslich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Lieferungsgegenstände.

§ 10 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Rund um Israel.

§ 11 Zahlung
Die Zahlung hat per Rechnung netto innert 10 Tagen zu erfolgen. Rechnung für Kunden ausserhalb CH ist nicht möglich. Kreditkartenzahlungen erfolgen per Pay Pal. Kunden können auch den gekreuzten Eurocheck oder Zahlung per Briefpost oder Banküberweisung benutzen, aber auf eigene Gefahr. Bei Ueberweisungen müssen alle Spesen zu Lasten des Käufers gehen. Es sind auch die Spesen etwaiger Zwischenbanken zu berücksichtigen. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d.h. zu Lasten des Käufers. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 10 % zu berechnen. Während der Dauer des Verzuges ist Rund um Israel auch jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferte Ware zurückzuverlangen und Schadensersatz auf das Dahinfallen des Vertrages zu fordern. Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Abnehmer in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens. In diesen Fällen sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.

§ 12 Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen uns, als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Für Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte wird jede Haftung abgelehnt.

§ 14 Datenschutz
Rund um Israel ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.

§ 15 Gerichtsstand
Suhr ist ausschliesslich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.

Suhr, 08.11.2008


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